Heimbeatmung · Trachealkanüle
Atmen, ohne Klinik.
Viele Menschen brauchen eine Beatmung, aber kein Krankenhaus. Wir versorgen sie bei uns in Pankow: in der Intensiv-WG oder im eigenen Zimmer mit 1:1-Pflege, mit Fachkräften, die Beatmung und Trachealkanüle jeden Tag in der Hand haben.

- Invasive Beatmung
- Trachealkanülen-Management
- 24-Stunden-Notfalldienst
- Schulung der Angehörigen
Heimbeatmung kommt zum Einsatz, wenn jemand außerhalb des Krankenhauses Unterstützung beim Atmen braucht, zeitweise oder dauerhaft. Häufigste Ursache ist die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD). Auch neuromuskuläre Erkrankungen oder die Folgen schwerer Erkrankungen und Unfälle können eine Beatmung nötig machen.
Wir versorgen Menschen mit invasiver Beatmung über eine Trachealkanüle, zeitweise oder für lange Zeitabschnitte, auch mehr als 16 Stunden täglich. Für tracheotomierte Menschen gibt es spezielle Zimmer, die sofort bezogen werden können.
Ziel bleibt, wo möglich, die schrittweise Entwöhnung von der Beatmung. Ob das infrage kommt, prüft der Arzt regelmäßig in der Potenzialerhebung.
Wozu die Beatmung dient
- Ausreichende Sauerstoffversorgung des Körpers
- Wirksame Abatmung von Kohlendioxid
- Entlastung der Atemmuskulatur
- Überbrückung akuter Krankheitsphasen
- Langfristige Unterstützung bei chronischen Atemwegserkrankungen
Was wir übernehmen
- Überwachung und Anpassung der Beatmung nach ärztlicher Vorgabe
- Trachealkanülen-Management und Absaugen
- Koordination mit Arzt und Hilfsmittelversorger
- Schulung von Patienten und Angehörigen
- Beratung zu sozialen und finanziellen Fragen
- 24-Stunden-Notfalldienst
Krankheitsbilder
Bei diesen Erkrankungen versorgen wir.
Fragen und Antworten
Fragen zu: Außerklinische Beatmung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an. Wir erklären es Ihnen lieber am Telefon als in einem Formular.
Welche Beatmung versorgen Sie?
Wir versorgen invasive Beatmung über eine Trachealkanüle, also einen Zugang durch den Hals in die Luftröhre, zeitweise oder über viele Stunden am Tag. Eine nicht-invasive Beatmung über Maske bieten wir nicht an.
Wird geprüft, ob die Beatmung reduziert werden kann?
Ja. Nach der AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses muss bei beatmeten oder trachealkanülierten Menschen vor jeder Verordnung ärztlich erhoben werden, ob eine Entwöhnung von der Beatmung oder das Entfernen der Kanüle möglich ist (Potenzialerhebung). Wir unterstützen dieses Ziel in der Pflege.
Wer bezahlt die außerklinische Beatmung?
Die Behandlungspflege trägt nach ärztlicher Verordnung die Krankenkasse. Welche Anteile Pflegekasse und Sie selbst tragen, hängt vom Einzelfall ab. Wir klären das mit Ihnen und den Kostenträgern.
Was unterscheidet das von der Beatmung im Krankenhaus?
Der Mensch lebt in seiner gewohnten Umgebung oder in einer Wohngemeinschaft statt auf einer Station. Die Familie ist näher dran, der Alltag persönlicher, die Pflege genauso fachkundig.
Rückruf
Sprechen wir persönlich.
Wir sagen Ihnen offen, ob wir helfen können, was es kostet und wie schnell es geht. Die Beratung ist kostenlos.
030 28665111rund um die Uhr
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