Auf einen Blick
- Bei einer hohen Querschnittlähmung ist das Rückenmark im Bereich der Halswirbelsäule geschädigt, sodass Arme, Beine und Rumpf betroffen sein können.
- Liegt die Schädigung im oberen Halsmark, kann die Steuerung des Zwerchfells ausfallen und eine dauerhafte Beatmung notwendig machen.
- Menschen mit hoher Querschnittlähmung sind in der Regel geistig voll leistungsfähig und bestimmen selbst, wie ihre Pflege abläuft.
- Typische Risiken sind Druckgeschwüre, Blasen- und Darmfunktionsstörungen sowie die autonome Dysreflexie, ein plötzlicher gefährlicher Blutdruckanstieg.
- Für eine dauerhafte Beatmung zu Hause kann außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V verordnet werden.
Warum eine hohe Querschnittlähmung die Atmung betrifft
Das Rückenmark leitet Signale zwischen Gehirn und Körper. Wird es verletzt, etwa durch einen Unfall, einen Sturz oder eine Erkrankung, fallen Funktionen unterhalb der Schädigung ganz oder teilweise aus. Bei einer Verletzung im Bereich der Halswirbelsäule spricht man von einer Tetraplegie: Arme, Beine und Rumpf sind betroffen.
Der wichtigste Atemmuskel, das Zwerchfell, wird von Nerven aus dem oberen Halsmark gesteuert. Liegt die Schädigung sehr hoch, kann das Zwerchfell nicht mehr oder nur noch schwach arbeiten. Dann ist eine dauerhafte Beatmung nötig, meist invasiv über eine Trachealkanüle.
Bei manchen Betroffenen erholt sich ein Teil der Atemfunktion in den ersten Monaten, bei anderen bleibt die Beatmung auf Dauer. Das beurteilen die Ärzte des Querschnittzentrums und später die regelmäßige ärztliche Potenzialerhebung.
Selbstbestimmt leben mit Beatmung
Menschen mit hoher Querschnittlähmung sind in aller Regel geistig voll wach und entscheidungsfähig. Viele arbeiten, studieren, sind in Vereinen aktiv oder haben Familie. Pflege heißt hier nicht, über jemanden zu bestimmen, sondern seine Anweisungen zuverlässig umzusetzen.
Viele Betroffene wünschen sich eine feste Pflegekraft, die ihren Tagesablauf kennt: wann aufgestanden wird, wie der Rollstuhl eingestellt ist, wie die Kanüle gepflegt werden soll. In der 1:1-Intensivpflege begleitet die Fachkraft auch außer Haus, sodass Termine, Ausflüge oder Arbeit möglich bleiben.
Mit einem Sprechaufsatz oder bestimmten Kanülen können viele beatmete Menschen mit Querschnittlähmung sprechen. Wie das funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur Trachealkanüle.
Risiken, die geschulte Pflege früh erkennt
Neben der Beatmung gibt es bei Tetraplegie Risiken, die eine erfahrene Pflegekraft kennen muss:
- Autonome Dysreflexie: Bei Verletzungen oberhalb der mittleren Brustwirbelsäule kann ein Reiz unterhalb der Lähmung, etwa eine volle Blase, einen plötzlichen, gefährlich hohen Blutdruck auslösen. Kopfschmerzen, Schwitzen und Gesichtsrötung sind Warnzeichen. Die Ursache muss sofort gefunden und beseitigt werden.
- Druckgeschwüre (Dekubitus): Wer Druck nicht spürt, braucht regelmäßige Umlagerung und tägliche Hautkontrolle.
- Blase und Darm: Katheterisieren und ein festes Darmmanagement gehören zum Alltag.
- Temperatur: Die Körpertemperatur wird schlechter reguliert, Überhitzung und Auskühlung sind möglich.
Die Leitlinien der Fachgesellschaft für Querschnittmedizin (DMGP) geben dafür fachliche Standards vor.
Vom Querschnittzentrum nach Hause
Die Erstbehandlung einer hohen Querschnittlähmung findet meist in einem spezialisierten Querschnittzentrum statt und dauert oft viele Monate. Gegen Ende stellt sich die Frage: Wie geht es danach weiter?
Eine gute Überleitung beginnt lange vor der Entlassung. Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl mit Beatmungshalterung, Lifter und Beatmungsgeräte müssen beantragt, die Wohnung eventuell angepasst und das Pflegeteam eingearbeitet werden. Für die Intensivpflege braucht es eine ärztliche Verordnung, bei Beatmung mit vorheriger Potenzialerhebung nach der AKI-Richtlinie.
Wie Sie diesen Übergang Schritt für Schritt planen, beschreibt unser Ratgeber Überleitung aus der Klinik. Ist die eigene Wohnung nicht barrierefrei, kann eine Intensiv-WG oder eine barrierefreie 1-Raum-Wohnung eine Zwischen- oder Dauerlösung sein.
Quellen
Allgemeine Information, Stand September 2026. Ersetzt keine ärztliche Beratung.





