Aufnahme
Der Weg zu uns ist kürzer, als Sie denken.
Ein Anruf genügt, um anzufangen. Wir klären Platz, Kosten und Überleitung, stimmen uns mit Klinik und Kasse ab und bleiben Ihre feste Ansprechperson.

- Pflege rund um die Uhr
- Kostenlose Beratung
- Anträge mit Ihnen
Ablauf
Vier Schritte, ein Ansprechpartner.
Sie müssen nicht wissen, welche Formulare es braucht. Das ist unsere Aufgabe.
Anrufen oder Rückruf anfordern
Unser Büro erreichen Sie Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr, außerhalb dieser Zeiten fordern Sie einen Rückruf an. Wir fragen kurz nach der Situation und sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
Beratung und Kosten klären
Wir erklären, welche Wohnform passt, Wohngemeinschaft oder eigenes Zimmer mit 1:1-Pflege, und wer welche Kosten trägt. Anträge bei Kranken- und Pflegekasse stellen wir mit Ihnen.
Überleitung mit Klinik oder Reha
Wir stimmen uns mit Sozialdienst, Ärzten und Hilfsmittelversorger ab, damit Verordnung, Geräte und Pflegeplan am Tag des Umzugs stehen.
Ankommen
Ein festes Team übernimmt. Angehörige bekommen eine Ansprechperson und regelmäßige Gespräche über die Entwicklung.
Checkliste
Diese Unterlagen helfen uns.
Nicht alles muss am ersten Tag da sein. Was fehlt, besorgen wir gemeinsam mit Klinik und Ärzten.
- Ärztliche Verordnung außerklinischer Intensivpflege, bei Beatmung oder Trachealkanüle mit Potenzialerhebung
- Aktueller Arztbrief oder Entlassungsbericht
- Medikamentenplan
- Liste der Hilfsmittel und Geräte (zum Beispiel Beatmungsgerät, Absauggerät)
- Versichertenkarte, Pflegegrad-Bescheid (falls vorhanden)
- Vorsorgevollmacht oder Betreuerausweis (falls vorhanden)

Kosten-Wegweiser
Fünf Fragen, und Sie sehen, welche Stellen in Ihrem Fall was bezahlen.
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Direktkontakt, Aufnahmekriterien und was wir für eine reibungslose Überleitung brauchen.
Zur Klinikseite RatgeberÜberleitung verstehen
Was Angehörige wissen sollten, bevor der Entlassungstag kommt.
LesenRückruf
Wir rufen Sie zurück.
Name, Telefonnummer, Anliegen: mehr brauchen wir nicht. Medizinische Details besprechen wir lieber persönlich.
030 28665111rund um die Uhr
Fragen und Antworten
Fragen zur Aufnahme
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an. Wir erklären es Ihnen lieber am Telefon als in einem Formular.
Wie beantrage ich Intensivpflege?
Grundlage ist eine ärztliche Verordnung außerklinischer Intensivpflege. Bei beatmeten oder trachealkanülierten Menschen muss vorher ärztlich erhoben werden, ob eine Entwöhnung möglich ist (Potenzialerhebung). Die Verordnung geht an die Krankenkasse, die über die Genehmigung entscheidet. Liegen Sie noch in der Klinik, stößt meist der Sozialdienst das an. Wir begleiten jeden Schritt.
Wann besteht ein Anspruch?
Wenn die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft nötig ist, weil lebensbedrohliche Situationen jederzeit und nicht vorhersehbar eintreten können. Das entscheidet der Arzt mit der Verordnung, die Kasse prüft das.
Was ist eine Potenzialerhebung?
Eine ärztliche Einschätzung, ob ein beatmeter oder trachealkanülierter Mensch von der Beatmung entwöhnt oder die Kanüle entfernt werden kann. Sie ist nach der AKI-Richtlinie vor jeder Verordnung vorgeschrieben, in der Regel alle sechs Monate.
Wie schnell können Sie übernehmen?
Das hängt davon ab, ob ein Zimmer oder ein Team frei ist. Rufen Sie an, wir sagen es Ihnen sofort und reservieren, wenn es passt.
