Auf einen Blick
- Weaning bezeichnet die schrittweise Entwöhnung vom Beatmungsgerät nach einer Intensivbehandlung.
- Gelingt die Entwöhnung trotz mehrerer Versuche nicht, sprechen Ärzte von einem prolongierten oder erfolglosen Weaning.
- Die Critical-Illness-Polyneuropathie ist eine Schädigung von Nerven und Muskeln durch eine schwere Erkrankung, die auch die Atemmuskulatur schwächen kann.
- Nach der AKI-Richtlinie muss bei beatmeten Menschen vor der Verordnung von Intensivpflege und danach regelmäßig ärztlich geprüft werden, ob eine Entwöhnung möglich ist.
- Auch nach der Entlassung aus der Klinik kann sich die Atemfunktion bei manchen Betroffenen über Wochen oder Monate noch verbessern.
Wenn das Beatmungsgerät bleibt
Nach einer schweren Lungenentzündung, einer Blutvergiftung, einer großen Operation oder einer anderen lebensbedrohlichen Erkrankung werden viele Menschen auf der Intensivstation beatmet. Sobald es ihnen besser geht, beginnt das Weaning, die schrittweise Entwöhnung vom Beatmungsgerät.
Bei den meisten gelingt das rasch. Bei einem Teil der Patienten dauert es jedoch deutlich länger oder gelingt trotz mehrerer Versuche nicht. Fachleute sprechen dann von prolongiertem Weaning oder Weaning-Versagen. Häufig ist in dieser Phase bereits eine Trachealkanüle angelegt, weil ein Beatmungsschlauch durch den Mund auf Dauer nicht geeignet ist.
Für Angehörige ist das schwer zu verstehen: Die akute Krankheit ist überstanden, doch der Mensch kann nicht selbstständig atmen. Es ist wichtig zu wissen, dass dies keine endgültige Entscheidung sein muss.
Critical-Illness-Polyneuropathie: wenn Nerven und Muskeln geschwächt sind
Eine häufige Ursache für schwieriges Weaning ist die Critical-Illness-Polyneuropathie (CIP), oft zusammen mit einer Critical-Illness-Myopathie (CIM). Übersetzt heißt das: Nerven- beziehungsweise Muskelschaden durch kritische Erkrankung. Sie entsteht im Rahmen schwerer Allgemeinerkrankungen, besonders bei Blutvergiftung und Organversagen.
Die Folge ist eine ausgeprägte Muskelschwäche an Armen und Beinen, aber auch an der Atemmuskulatur. Betroffene können sich oft kaum bewegen und nicht genug Kraft für eine eigenständige Atmung aufbringen.
Die Erholung von einer CIP braucht Zeit, häufig Wochen bis Monate. Sie kann vollständig oder teilweise sein. Weitere Ursachen für Weaning-Versagen sind vorbestehende Lungen- oder Herzerkrankungen, etwa eine COPD, sowie neurologische Schäden. Die genaue Einordnung ist Aufgabe der behandelnden Ärzte.
Potenzialerhebung: das Weaning-Ziel bleibt im Blick
Seit dem 31. Oktober 2023 ist die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses verbindlich. Sie legt fest, dass bei Menschen mit Beatmung oder Trachealkanüle vor jeder Verordnung von außerklinischer Intensivpflege eine Potenzialerhebung stattfindet.
Ein besonders qualifizierter Arzt prüft dabei, ob eine Entwöhnung von der Beatmung oder eine Entfernung der Kanüle möglich erscheint und welche Therapie dafür nötig wäre. Das Gesetz verlangt diese Erhebung mit jeder Verordnung, sie wird also regelmäßig wiederholt. Deshalb gehört die Frage nach dem Entwöhnungspotenzial schon in die Planung der Entlassung.
Für Betroffene bedeutet das: Die außerklinische Beatmung ist nicht automatisch eine Endstation. Zeigen sich Fortschritte, kann ein erneuter Weaning-Versuch in einer spezialisierten Klinik eingeleitet werden. Details lesen Sie im Ratgeber AKI-Verordnung.
Von der Intensivstation in die Weiterversorgung
Die Entlassung eines beatmeten Menschen will gut vorbereitet sein. Beatmungsgerät, Absauggerät, Hilfsmittel und Verbrauchsmaterial müssen bereitstehen, die ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch die Krankenkasse müssen vorliegen, und das Pflegeteam muss Beatmungsparameter und Besonderheiten kennen.
Wir begleiten diesen Übergang von der Klinik aus. Das bedeutet: Abstimmung mit dem Entlassmanagement, Übernahme der Pflegeinformationen, Klärung der Anträge. Unser Ratgeber Überleitung aus der Klinik beschreibt die Schritte ausführlich.
Für viele ist eine Intensivpflege-Wohngemeinschaft der erste Ort nach der Klinik: ein eigenes Zimmer, Fachpflege rund um die Uhr und Therapeuten, die ins Haus kommen. Andere kehren mit 1:1-Intensivpflege direkt in ihre Wohnung zurück.
Kraft zurückgewinnen im Alltag
Nach einer langen Intensivbehandlung fehlt oft nicht nur Atemkraft. Viele Menschen sind erschöpft, haben Muskeln abgebaut, schlafen schlecht oder erleben belastende Erinnerungen an die Zeit auf der Intensivstation.
- Mobilisation in kleinen Schritten: Sitzen an der Bettkante, Stehen, erste Schritte, abgestimmt mit der Physiotherapie.
- Atemtraining: Beatmungsfreie Zeiten werden nur nach ärztlicher Vorgabe und unter genauer Beobachtung verlängert.
- Sprechen und Schlucken: Mit Sprechventil und Logopädie werden Stimme und Schlucken wieder aufgebaut.
- Orientierung: Ein fester Tagesrhythmus, Tageslicht und vertraute Gegenstände helfen, wieder anzukommen.
Jede Veränderung dokumentiert die Pflege sorgfältig. Diese Aufzeichnungen sind eine wichtige Grundlage für die nächste ärztliche Potenzialerhebung.
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL)
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Themenseite Außerklinische Intensivpflege
- Sozialgesetzbuch V, § 37c Außerklinische Intensivpflege (gesetze-im-internet.de)
- DIGAB e. V.: Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung und Intensivversorgung
Allgemeine Information, Stand September 2026. Ersetzt keine ärztliche Beratung.





