Auf einen Blick
- Ein Pflegegrad wird formlos bei der Pflegekasse beantragt, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist.
- Leistungen der Pflegeversicherung gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
- Der Medizinische Dienst begutachtet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, daraus ergibt sich einer von fünf Pflegegraden.
- Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt werden.
Ohne Pflegegrad gibt es keine Leistungen der Pflegeversicherung. Der Antrag ist einfacher, als viele denken.
1. Antrag stellen
Ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse genügt. Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse. Wichtig: Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung, also lieber früh anrufen.
2. Begutachtung vorbereiten
Der Medizinische Dienst kommt nach Hause oder in die Einrichtung. Führen Sie ein paar Tage vorher ein Pflegetagebuch: Wobei wird geholfen, wie oft, wie lange? Legen Sie Arztbriefe und Medikamentenplan bereit.
3. Der Besuch
Die Gutachterin oder der Gutachter schaut sich sechs Lebensbereiche an, etwa Mobilität, Selbstversorgung und den Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Seien Sie ehrlich, auch an schlechten Tagen. Eine vertraute Person sollte dabei sein.
4. Der Bescheid
Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Es gibt fünf Pflegegrade.
5. Widerspruch, wenn es nicht passt
Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids können Sie Widerspruch einlegen. Fordern Sie das Gutachten an, es lohnt sich oft.
Wir helfen beim Antrag und bei der Vorbereitung.
Quellen
Allgemeine Information nach Rechtsstand 24. September 2026. Sie ersetzt keine Beratung durch Ärztin oder Arzt, Kranken- oder Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.




