Auf einen Blick
- Die medizinische Behandlungspflege in der außerklinischen Intensivpflege trägt nach ärztlicher Verordnung die Krankenkasse (§ 37c SGB V).
- Wie bei der häuslichen Krankenpflege können gesetzliche Zuzahlungen anfallen, die durch die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V begrenzt sind.
- Mit einem Pflegegrad kommen Leistungen der Pflegeversicherung hinzu, etwa Pflegesachleistungen oder der Entlastungsbetrag.
- Miete, Nebenkosten und Verpflegung in einer Intensiv-WG zahlen die Bewohner selbst, bei geringem Einkommen kann das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege einspringen.
Die gute Nachricht zuerst: Den größten Teil der außerklinischen Intensivpflege trägt die Krankenkasse. Trotzdem bleiben Kosten, und die hängen stark davon ab, wo die Versorgung stattfindet.
Krankenkasse: die Behandlungspflege
Die medizinische Behandlungspflege, also die fachpflegerische Überwachung, Beatmung, Kanülenversorgung und alles, was die Verordnung umfasst, zahlt nach ärztlicher Verordnung die Krankenkasse (§ 37c SGB V). Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
Zuzahlungen
Wie bei der häuslichen Krankenpflege fallen gesetzliche Zuzahlungen an: in der Regel 10 Prozent der Kosten, begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr, dazu 10 Euro je Verordnung. Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Fragen Sie Ihre Kasse nach dem Befreiungsausweis.
Pflegekasse: Grundpflege und Betreuung
Mit einem Pflegegrad gibt es Leistungen der Pflegeversicherung, etwa Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag und in ambulant betreuten Wohngruppen unter Umständen einen Wohngruppenzuschlag nach § 45f SGB XI. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
Was selbst bezahlt wird
- In der Intensiv-WG: Miete und Nebenkosten für das eigene Zimmer und die Gemeinschaftsflächen, Verpflegung und Haushaltsgeld.
- Zu Hause: die ohnehin laufenden Wohn- und Lebenshaltungskosten, dazu gegebenenfalls Umbauten.
Reichen Einkommen und Vermögen nicht, kann das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege einspringen.
Übersicht
| Posten | Wer zahlt |
|---|---|
| Behandlungspflege (Intensivpflege) | Krankenkasse, nach Verordnung |
| Zuzahlung | Versicherte, begrenzt, Befreiung möglich |
| Grundpflege, Betreuung | Pflegekasse je nach Pflegegrad, Rest privat oder Sozialamt |
| Miete, Nebenkosten, Verpflegung (WG) | Bewohner, bei Bedarf Sozialamt |
| Hilfsmittel wie Beatmungsgerät | Krankenkasse, über den Hilfsmittelversorger |
Jeder Fall ist anders. Unser Kosten-Wegweiser zeigt in fünf Fragen, welche Stellen für Sie zuständig sind. Die genauen Beträge rechnen wir im persönlichen Gespräch mit Ihnen durch.
Quellen
Allgemeine Information nach Rechtsstand 24. September 2026. Sie ersetzt keine Beratung durch Ärztin oder Arzt, Kranken- oder Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.




