Auf einen Blick
- Palliativpflege lindert Beschwerden und stellt die Lebensqualität in den Mittelpunkt, wenn eine Erkrankung nicht mehr heilbar ist.
- Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V ergänzt die Versorgung durch Hausarzt und Pflegedienst bei besonders komplexen Beschwerden.
- SAPV-Teams kommen nach Hause, in Wohngemeinschaften und in Pflegeeinrichtungen, die Kosten trägt nach Verordnung die Krankenkasse.
- Maßgeblich für Entscheidungen am Lebensende ist der Wille des Menschen, wie er ihn äußert oder in einer Patientenverfügung festgelegt hat.
Wenn eine Erkrankung nicht mehr geheilt werden kann, ändert sich die Frage. Es geht nicht mehr darum, was medizinisch noch möglich ist, sondern darum, was dem Menschen jetzt guttut. Genau das ist der Kern der Palliativpflege. Das Wort kommt vom lateinischen „pallium“, dem Mantel: Die Versorgung legt sich schützend um den Menschen.
Was Palliativpflege leistet
- Linderung von Beschwerden: Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Unruhe und Angst werden gezielt behandelt.
- Lebensqualität: Der Tag richtet sich nach den Wünschen des Menschen, nicht nach Routinen.
- Begleitung: Gespräche, Nähe, Zeit. Auch für die Familie.
- Würde: Entscheidungen des Menschen werden respektiert, auch wenn sie anders ausfallen, als andere es sich wünschen würden.
Allgemeine und spezialisierte Versorgung
In Deutschland gibt es zwei Stufen der ambulanten Palliativversorgung.
Allgemeine ambulante Palliativversorgung
Die meisten Menschen am Lebensende werden von ihrer Hausarztpraxis und einem Pflegedienst begleitet. Das reicht oft aus, wenn Beschwerden gut kontrollierbar sind. Viele Hausärzte haben eine palliativmedizinische Zusatzqualifikation.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Werden die Beschwerden sehr komplex, etwa bei schwer beherrschbaren Schmerzen oder Atemnot, kommt die SAPV ins Spiel. Rechtsgrundlage ist § 37b SGB V. Ein spezialisiertes Team aus Palliativärzten und Palliativpflegekräften übernimmt dann die Koordination oder Teile der Versorgung und ist in der Regel rund um die Uhr erreichbar. Die SAPV kommt nach Hause, aber auch in Wohngemeinschaften und Pflegeeinrichtungen. Sie wird ärztlich verordnet, die Kosten trägt die Krankenkasse.
Wichtig: Die SAPV ersetzt die bisherige Pflege nicht, sondern ergänzt sie. In der außerklinischen Intensivpflege arbeiten Intensivpflegeteam, Hausarzt und SAPV-Team eng zusammen.
Palliativ in der Intensivpflege
Auch Menschen mit Beatmung oder Trachealkanüle erreichen irgendwann einen Punkt, an dem sich das Therapieziel ändert. Dann stellen sich besondere Fragen: Soll die Beatmung weiterlaufen? Sollen Krankenhauseinweisungen noch stattfinden? Welche Behandlungen sind noch gewollt?
Diese Fragen beantwortet niemand allein. Maßgeblich ist der Wille des Menschen, wie er ihn selbst äußert oder in einer Patientenverfügung festgelegt hat. Ärztinnen und Ärzte, Bevollmächtigte oder Betreuer und das Pflegeteam suchen gemeinsam den Weg. Auch der Verzicht auf eine Behandlung oder ihre Beendigung kann dem Willen entsprechen. Das wird ärztlich begleitet, gut vorbereitet und so gestaltet, dass kein Leiden entsteht.
Wie Sie diese Entscheidungen vorbereiten, lesen Sie im Beitrag Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, rechtliche Betreuung.
Zu Hause oder in der WG?
Viele Menschen wünschen sich, in vertrauter Umgebung zu sterben. Das kann das eigene Zuhause sein, aber auch das Zimmer in der Wohngemeinschaft, in dem jemand vielleicht seit Jahren lebt, mit eigenen Möbeln, vertrauten Pflegekräften und Mitbewohnern. Ein Umzug in den letzten Wochen ist dann oft nicht nötig und nicht gewollt.
Vorausplanen statt improvisieren
Viele Krisen am Lebensende lassen sich vorhersehen. Ein gemeinsamer Plan mit Ärzten und Pflegeteam legt fest, welche Medikamente bei Atemnot, Schmerzen oder Unruhe bereitliegen und wer nachts angerufen wird. Das verhindert ungewollte Notarzteinsätze und Krankenhauseinweisungen und gibt allen Beteiligten Sicherheit.
Weitere Unterstützung
- Ambulante Hospizdienste: Geschulte Ehrenamtliche kommen nach Hause oder in die WG, hören zu, sitzen am Bett, entlasten die Familie.
- Seelsorge: unabhängig von Konfession, wenn gewünscht.
- Trauerbegleitung: für Angehörige, auch nach dem Tod.
- Pflegeberatung: etwa in den Pflegestützpunkten, wenn es um Leistungen und Anträge geht.
Was Angehörige tun können
- Sprechen Sie früh über Wünsche, solange das noch möglich ist.
- Bitten Sie um ein gemeinsames Gespräch mit Arzt und Pflegeteam.
- Fragen Sie, was bei Atemnot, Schmerzen oder Unruhe getan wird, damit Sie nicht in Panik geraten.
- Nehmen Sie sich Pausen. Sie müssen nicht jede Stunde am Bett sitzen.
- Erlauben Sie sich Gefühle, auch widersprüchliche.
Palliativpflege bei ipas24
Palliativpflege gehört zu unseren Leistungen, in der Intensiv-WG in Niederschönhausen ebenso wie in der 1:1-Versorgung zu Hause. Wir arbeiten mit den behandelnden Ärzten und bei Bedarf mit SAPV-Teams zusammen und nehmen uns Zeit für die Familie. Mehr zur Versorgung zu Hause lesen Sie auf der Seite Intensivpflege. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr unter 030 28665111.
Häufige Fragen
Wer verordnet die SAPV?
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung verordnen die Hausärztin oder der Hausarzt, Fachärzte oder die Klinik bei der Entlassung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Ist Palliativpflege nur für die letzten Tage?
Nein. Palliative Versorgung kann schon früh beginnen, sobald eine Erkrankung nicht mehr heilbar ist. Oft über Wochen oder Monate, begleitend zu anderen Behandlungen.
Kann jemand in der Intensiv-WG sterben, statt ins Krankenhaus zu müssen?
Ja, wenn das dem Wunsch des Menschen entspricht und die Versorgung sichergestellt ist. Mit Pflegeteam, Ärzten und bei Bedarf einem SAPV-Team ist ein Abschied in vertrauter Umgebung möglich.
Was kostet Palliativversorgung?
Die ärztliche und pflegerische Palliativversorgung ist eine Leistung der Krankenkasse. Ambulante Hospizdienste mit ehrenamtlicher Begleitung sind für Betroffene in der Regel kostenfrei.
Quellen
Allgemeine Information nach Rechtsstand 24. September 2026. Sie ersetzt keine Beratung durch Ärztin oder Arzt, Kranken- oder Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.




