Pflege verstehen · 4 Min. Lesezeit

Heimbeatmung: nicht-invasiv oder invasiv?

Maske oder Trachealkanüle, nachts oder rund um die Uhr: die Formen der Beatmung zu Hause und was sie im Alltag bedeuten.

Stand 24. September 2026 · ipas24 Redaktion

Symbolbild, KI-generiert

Auf einen Blick

  • Bei der nicht-invasiven Beatmung (NIV) wird über eine Maske beatmet, oft nur nachts oder einige Stunden am Tag.
  • Bei der invasiven Beatmung erfolgt die Beatmung über eine Trachealkanüle, zeitweise oder über viele Stunden am Tag.
  • Ein häufiger Grund für eine Heimbeatmung ist die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), weitere sind neuromuskuläre Erkrankungen und Folgen langer Intensivbehandlung.
  • Ob eine Beatmung reduziert oder beendet werden kann, wird im Rahmen der Potenzialerhebung regelmäßig ärztlich geprüft.

Beatmung klingt nach Intensivstation. Tatsächlich leben in Deutschland viele Menschen mit einer Beatmung zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft. Die Formen unterscheiden sich stark.

Nicht-invasive Beatmung (NIV)

Die Beatmung erfolgt über eine Maske über Nase oder Mund, oft nur nachts oder einige Stunden am Tag. Häufigster Grund ist die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD). Schon eine zeitweise Entlastung der Atemmuskulatur kann das Befinden deutlich verbessern. Die Geräte sind klein und transportabel.

Invasive Beatmung

Hier wird über eine Trachealkanüle beatmet, zeitweise oder über lange Abschnitte, auch mehr als 16 Stunden am Tag. Das betrifft zum Beispiel Menschen nach langer Intensivbehandlung oder mit fortgeschrittenen neuromuskulären Erkrankungen. Die Versorgung braucht Fachkräfte rund um die Uhr.

Was die Pflege übernimmt

  • Überwachung von Atmung, Sauerstoffsättigung und Vitalzeichen
  • Anpassung der Beatmung nach ärztlicher Vorgabe
  • Absaugen und Kanülenmanagement
  • Pflege von Maske, Schläuchen und Gerät gemeinsam mit dem Hilfsmittelversorger
  • Schulung von Patienten und Angehörigen

Entwöhnung im Blick

Ob eine Beatmung reduziert oder beendet werden kann, wird ärztlich regelmäßig geprüft. Mehr dazu im Beitrag zur AKI-Verordnung.

Allgemeine Information nach Rechtsstand 24. September 2026. Sie ersetzt keine Beratung durch Ärztin oder Arzt, Kranken- oder Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.

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